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BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51
Da die Anordnung der Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen (§ 51 Abs. 1 StGB) mit der Tat- und Schuldfrage untrennbar verbunden ist, hat sich die Aufhebung auf das Urteil in seinem gesamten Umfang zu erstrecken (RGSt 69, 12 und 71, 265; BGH 1 StR 44/50 vom 2. März 1951). - BGH, 12.09.1951 - 1 StR 326/51
Erforderlichkeit einer Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen oder vermindert …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51
Mit Ausnahme von Übertretungen kann grundsätzlich jede mit Strafe bedrohte Handlung dazu führen, dass die Unterbringung des Täters nach § 42 b angeordnet wird Auf die Art des verletzten Rechtsgutes kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der von dem Täter bedrohte Personenkreis gross oder nur klein ist (BGH 1 StR 326/51 vom 12. September 1951). - RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34
1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51
Da die Anordnung der Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen (§ 51 Abs. 1 StGB) mit der Tat- und Schuldfrage untrennbar verbunden ist, hat sich die Aufhebung auf das Urteil in seinem gesamten Umfang zu erstrecken (RGSt 69, 12 und 71, 265; BGH 1 StR 44/50 vom 2. März 1951). - RG, 14.06.1937 - 2 D 234/37
1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51
Da die Anordnung der Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen (§ 51 Abs. 1 StGB) mit der Tat- und Schuldfrage untrennbar verbunden ist, hat sich die Aufhebung auf das Urteil in seinem gesamten Umfang zu erstrecken (RGSt 69, 12 und 71, 265; BGH 1 StR 44/50 vom 2. März 1951).
- BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Dementsprechend wurde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch bejaht bei einer Reihe von Taten, die sich ausschließlich gegen die Pflegeeltern des Beschuldigten richteten (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 43/51), bei der Verwirklichung der komplexhaften Vorstellung, einen bestimmten Hof anzünden zu müssen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1960 - 1 StR 524/60) oder bei der wiederkehrenden Verletzung des Jagdrechts einer einzelnen Privatperson (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1951 - 1 StR 407/51).